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Anwälte und Mandanten sind durch einen Mandatsvertrag gebunden. Der Rechtsanwalt führt übt sein Mandat sorgfältig aus und nimmt die Interessen seines Mandanten gewissenhaft wahr. Der Anwalt hat Anspruch auf Honorar und Auslagenersatz, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits.


Die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes enthalten allgemeine Grundsätze zur Honorargestaltung.

Das Honorar muss angemessen sein. Es richtet sich nach den Umständen des Falles, der Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit, den Interessen des Klienten, der Erfahrung des Anwalts, den Gepflogenheiten in diesem Bereich und dem Ausgang des Verfahrens. Die Anzahl der dem Fall gewidmeten Stunden ist ebenfalls ein wichtiger Faktor.

Bei der Annahme des Mandats teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten die Grundsätze für die Festsetzung des Honorars mit.

Die Philosophie der Kanzlei besteht darin, jeden Fall mit seiner Besonderheiten benhandeln, um auch in finanzieller Hinsicht angemessene Lösungen für die Kunden zu finden.

Grundsätzlich zahlt der Mandant einen Vorschuss, um die Arbeit des Anwalts in dem Fall abzudecken.

Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und erlaubt es die finanzielle Situation des Klienten nicht, die Kosten für seinen Anwalt zu tragen, kann er auch Prozesskostenhilfe beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons.